Was sind überhaupt Schülerjobs?

Als Schülerjobs bezeichnet man eine Tätigkeit, welche neben der Schule ausgeübt wird. Viele Schüler:innen wollen arbeiten, um ihr Taschengeld aufzubessern oder um zum ersten Mal die Luft der Berufswelt zu schnuppern. Oder sie stehen kurz vor Beginn ihrer beruflichen Ausbildung. Was Schüler:innen arbeiten dürfen, hängt von der Art der Arbeit und natürlich vom Alter ab.

Mit wie viel Jahren darf ich frühestens Arbeiten?

Kinder dürfen frühestens ab 13 Jahren arbeiten. Kinder unter 13 zu beschäftigen (Geld als Austausch gegen eine Leistung geben), ist laut Arbeitsrecht in Deutschland aus Jugendschutzgründen nicht erlaubt, allerdings spricht gegen ein wenig Taschengeld natürlich nichts.

Also, ab wann darf ich was arbeiten?

Je nachdem, wie alt man ist, gibt es verschiedene Regeln, die zu beachten sind, wenn Kinder neben der Schule einen Job ausführen.

13 Jahre und 14 Jahre alte Schüler:innen: In der Regel führen so junge Schüler:innen einen Aushilfsjob wie den Hund ausführen, einkaufen für die Nachbarn oder Nachhilfeunterricht aus. Ab dem 13. Geburtstag kannst du einen Job annehmen, wenn deine Eltern dieser Arbeit zustimmen. Außerdem darf die Arbeit weder deine Gesundheit gefährden, den Schulbesuch behindern, noch darf dich die Arbeit so belasten, dass du in der Schule dem Stoff nicht mehr folgen kannst. Konkret heißt das: Du darfst nicht mehr als zwei Stunden täglich arbeiten. Weiterhin darfst du laut Gesetz weder vor dem Schulunterricht noch nach 18 Uhr arbeiten.

15 Jahre alte Schüler:innen: Ab 15 Jahren darfst du dann schon bis zu 8 Stunden am Tag arbeiten. Grundsätzlich muss diese Arbeitszeit aber zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Es darf an 5 Tagen in der Woche gearbeitet werden. An Samstagen müssen Schüler:innen frei haben, um sich entspannen zu können. Eine Ausnahme gibt es für Tätigkeiten in der Gastronomie, im Gesundheitswesen, in Werkstätten und in der Landwirtschaft. Hier darf bis max. 22 Uhr gearbeitet werden und auch das Arbeiten an Wochenenden ist erlaubt. Dafür musst du zum Ausgleich an anderen Tag freigestellt sein, damit die 5 Tage pro Woche nicht überschritten werden.

16 und 17 Jahre alte Schüler:innen: Viele Schüler:innen steigen erst mit 16 Jahren so richtig ein, neben der Schule Geld zu verdienen und einen Job auszuüben. Das liegt daran, das viele Arbeitgeber Jobs für Schüler:innen erst ab 16 anbieten.

18 Jahre alte Schüler:innen: Für 18-Jährige gilt das Jugendschutzgesetz dann nicht mehr und sie können jede Tätigkeit ausüben, die sie möchten. Es gilt das reguläre Arbeitszeitgesetz.

Ein paar Inspirationen was für Jobs es so gibt…

  • Haushaltshilfe
  • Im Haushalt aushelfen, wie Gartenarbeit
  • Beim Einkaufen helfen
  • Gebrauchtes verkaufen (z.B. auf dem Flohmarkt oder auf Internetportalen…)
  • Mit Hunden Gassi gehen
  • Haustierbetreuung
  • Kinderbetreuung/ Babysitten
  • Housesitter
  • Nachhilfeunterricht geben
  • Computerhilfe
  • Internet-Recherche
  • Zeitungen und Werbeprospekte austeilen
  • Flyer/ Prospekte verteilen
  • Bei Veranstaltungen der Gemeinde oder in Vereinen mithelfen
  • Lagerarbeit
  • Einpackservice
  • Winterdienst
  • Jugendschutztests

Wo finde ich meinen Schüler-/ Ferienjob?

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, an einen geeigneten Job zu kommen. Wichtig ist aber, dass man sich nett und höflich erkundigt oder eine Bewerbung verschickt, die sich von den anderen abhebt. Man kann zum Beispiel…

  1. In Geschäften die Angestellten fragen (Einige Läden hängen Stellengesuche direkt aus, andere informieren erst auf Nachfrage. Freundlich angefragt, geben die Mitarbeiter:innen häufig gern Auskunft, ob sie Schülerjobs vergeben oder nicht.)
  2. Im Supermarkt/ in der Umgebung Zettel aufhängen (Mit diesen kannst du deine Arbeitsleistung angeben und dich kurz vorstellen)
  3. Freund:innen und Nachbarn fragen (In der Nachbarschaft nachzufragen, ob Hilfe benötigt wird, ist eine schnelle und einfache Art, um ein paar Euros dazu zu verdienen)
  4. In Online-Portalen nach Stellen suchen (Hier bieten viele Unternehmen entsprechende Stellen an. Vorteil: die Wahl zwischen vielen sehr unterschiedlichen Jobs aus den unterschiedlichsten Branchen). Achte aber auf seriöse Anzeigen!

Aber sind Schülerjobs nicht Kinderarbeit?

Der Wunsch, das Taschengeld aufzubessern, kann auch zu unfreiwilliger Kinderarbeit werden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz soll sowohl von Eltern und Kindern als auch von Arbeitgebern unbedingt beachtet werden.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt in Deutschland für Ausbildung und bezahlte Beschäftigung. Es schützt alle Kinder und Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Für Auszubildende, die bereits über 18 Jahre alt sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr.

Außerdem muss der Arbeitgeber (Firma o. Ä., Person, die andere gegen regelmäßige Bezahlung beschäftigt), in seinem Unternehmen eine gedruckte Version des Jugendarbeitsschutzgesetzes auslegen.

Deine Eltern bzw. Sorgeberechtigten müssen über einen Schülerjob informiert sein und der Tätigkeit zustimmen. Ein Einverständnis reicht oft auch formlos als Einverständniserklärung, dies kann z.b. so aussehen… Oftmals ist sie aber auch Bestandteil des Arbeitsvertrags und daher nicht zusätzlich erforderlich.

Beachte: Nehme keinen Job an oder gehe zu Vorstellungs­gesprächen, ohne deine Eltern bzw. Sorgeberechtigten darüber zu informieren!

Weitere Informationen zu dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Findet ihr hier oder hier.

Was verdiene ich durchschnittlich mit einem Schülerjob?

Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B.

  • Handelt es sich um eine einfache oder (körper­lich) schwere bzw. stressige Tätig­keit?
  • Übernimmst du bei deinem Job eine gewisse Verant­wortung?
  • Bringst du schon Erfahrung in diesem oder aus ähn­lichen Jobs mit?
  • Wirst du nach Stunden oder Menge bzw. Stück­zahl entlohnt?
  • Gibt es einen variablen Anteil wie Trink­geld oder Bonus?
  • Zudem gibt es Schwan­kungen je nach Region
  • Das Alter spielt natürlich eine Rolle

Aber man kann ungefähr sagen, wie viel man in welchem Alter erwarten kann…

AlterStundenlohn Schülerjob
13 Jahre4 bis 5 Euro pro Stunde
14 Jahre5 bis 6 Euro pro Stunde
15 Jahre6 bis 8 Euro pro Stunde
16 Jahre7 bis 10 Euro pro Stunde
17 Jahre7 bis 12 Euro pro Stunde
18 Jahre8 bis 13 Euro pro Stunde